Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gutscheinbedingungen

Der Erwerb und die Benutzung des „WIR in Furtwangen“ Gutscheins richten sich nach den hier niedergelegten Gutscheinbedingungen der Stadt Furtwangen und des Verein der Unternehmer und freien Berufe in Furtwangen und Gütenbach e.V.

1. Erwerb des Gutscheins

Sie können einen „WIR in Furtwangen“ Gutschein bei einer der Verkaufsstellen erwerben. Zu den Verkaufsstellen >>

Der Gutschein hat die Form einer elektronisch lesbaren Karte, die eine Kartennummer trägt.

2. Kosten & Gebühren

Die Kosten für den Gutschein richten sich nach dem Gutscheinwert. Sie können den Gutschein mit einem beliebigen Betrag in Euro aktivieren lassen. Pro Gutscheinkarte kann ein Betrag zwischen 5 Euro und 100 Euro aufgeladen werden. Das Guthaben wird nicht verzinst.

Weitere Gebühren entstehen Ihnen nicht, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit dem Gutschein. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

3. Einlösung & Verwendung

Mit Ihrem Gutschein können Sie bei teilnehmenden Partnern in Furtwangen und Gütenbach bargeldlos bezahlen. Sie können sich im Internet unter Akzeptanzstellen über die teilnehmenden Akzeptanzstellen informieren.

Bei jedem Einkauf wird der gezahlte Geldbetrag von Ihrem Guthaben abgebucht. Sie können den Gutschein so oft zur Bezahlung benutzen wie Sie wünschen, vorausgesetzt es befindet sich ein entsprechendes Restguthaben darauf. Sollte bei einem Einkauf ein Kaufpreis zu zahlen sein, der Ihr aktuelles Guthaben übersteigt, können Sie den darüber hinausgehenden Teil mit einem anderen akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise mit Bargeld oder ec-Karte) begleichen. Eine Bar- Auszahlung eines Restguthabens Ihrer Gutscheinkarte ist ausgeschlossen.

Bitte weisen Sie vor dem Zahlungsvorgang daraufhin, dass Sie mit einer „WIR in Furtwangen“ Gutscheinkarte zahlen möchten. Nur so ist ein reibungsloser Zahlungsvorgang möglich.

Sie können den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn er – beispielsweise wegen einer Beschädigung oder aufgrund einer technischen Störung – nicht ausgelesen werden kann. Sollte eine technische Störung eine Einlösung Ihrer Gutscheinkarte nicht ermöglichen, so haben Sie die Möglichkeit bei Ihrem nächsten Einkauf die Gutscheinkarte zur Bezahlung einzusetzen. Eventuell technische Störungen bitten wir zu entschuldigen - alle Beteiligten sichern eine höchst zuverlässige Technik zu.

Eine an der Kasse vorgenommene Belastungsbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden, da der Gutschein nicht wieder aufladbar ist. Auch eine direkte Auszahlung des Guthabens bei den Akzeptanzstellen ist nicht möglich.

Sollte Ihre Gutscheinkarte beschädigt sein, so können Sie diese leider nicht zur Bezahlung verwenden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Nähere Informationen unter Kontakt.

Sollte bei einem Zahlungsvorgang ein falscher Betrag von Ihrer Gutscheinkarte abgebucht worden sein, oder sonst beim Zahlungsvorgang ein Fehler unterlaufen sein, so müssen Sie dies direkt und unmittelbar im Anschluss an den Bezahlungsvorgang der Akzeptanzstelle mitteilen. Nur eine sofortige Reklamation lässt eine evtl. Stornierung oder Änderung zu. Später gemachte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass bei Einsatz des Gutscheins die jeweilige Akzeptanzstelle Ihr alleiniger Vertragspartner bleibt.

4. Guthabenprüfung

Sie können jederzeit den aktuellen Stand Ihres Guthabens an den Verkaufsstellen sowie an den Kassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen abfragen. Das Guthaben ist außerdem unter Guthabenabfrage abrufbar.

Bis zur Rest-Einlösung innerhalb der Gültigkeit, haben wir Ihr Guthaben auf einem Konto gesichert.

5. Sicherheit

Der „WIR in Furtwangen“ Geschenkgutschein ist nicht personalisiert, also nicht Ihrer Person zuordenbar. Sie sollten ihn deshalb genauso sicher verwahren wie Ihr Bargeld. Falls Ihnen der Gutschein abhanden kommt, können wir Ihr Guthaben nicht ersetzen. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Rechtmäßigkeit der Einlösung nicht kontrollieren können.

Bei Verlust und Diebstahl Ihrer Gutscheinkarte kann kein Ersatz geleistet werden. Die Gutscheinkarte kann nicht gesperrt werden.

Sie können den Gutschein auf Dritte übertragen.

6. Gültigkeitsdauer

Der „WIR in Furtwangen“ Geschenkgutschein ist ab dem Tag des Gutscheinkaufs für einen Zeitraum von drei Jahren zum Jahresende gültig. Wenn der Gutschein abgelaufen ist, können Sie ihn nicht mehr zur Bezahlung einsetzen. Sie können das Ablaufdatum an den Verkaufsstellen erfragen und unter folgendem Link abrufen. Zur Guthabenabfrage >>

7. Schlussbestimmungen

Die Bedingungen der „WIR in Furtwangen“ Gutscheinkarte unterliegen deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

Furtwangen, November 2018